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   VG Gelsenkirchen, 08.07.2008 - 7 L 606/08   

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https://dejure.org/2008,29765
VG Gelsenkirchen, 08.07.2008 - 7 L 606/08 (https://dejure.org/2008,29765)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 08.07.2008 - 7 L 606/08 (https://dejure.org/2008,29765)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - 7 L 606/08 (https://dejure.org/2008,29765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abgaben, öffentlich, Aussetzung, Antrag, Nachholung, Zulässigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 80 Abs. 6 VwGO
    Abgaben, öffentlich, Aussetzung, Antrag, Nachholung, Zulässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugangsvoraussetzung für die Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes; Anforderung von öffentlichen Abgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 26.07.1993 - 5 TH 826/93

    AUSSETZUNG; ANTRAG; ABGABENBESCHEID

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 08.07.2008 - 7 L 606/08
    Die Antragstellung stellt eine nicht nachholbare Zulässigkeitsvoraussetzung für den Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO dar (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. September 1993 - 16 B 534/93 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Juli 1993 - 5 TH 826/92 -, DVBl 1994, 805 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 08.11.1994 - 5 TH 3004/94

    Aussetzung der Vollziehung eines Abgabenbescheides - vorherige Antragstellung bei

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 08.07.2008 - 7 L 606/08
    Dies gilt auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Vorverfahren als Prozessvoraussetzung für eine Anfechtungsklage nicht (mehr) erforderlich ist (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. November 1994 - 5 TH 3004/94 -, DÖV 1995, 519).
  • VGH Hessen, 26.07.1993 - 5 TH 826/92
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 08.07.2008 - 7 L 606/08
    Die Antragstellung stellt eine nicht nachholbare Zulässigkeitsvoraussetzung für den Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO dar (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. September 1993 - 16 B 534/93 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Juli 1993 - 5 TH 826/92 -, DVBl 1994, 805 mit weiteren Nachweisen).
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